Straßenausbaubeitragssatzung

Warum?

„Die Gemeinden sind regelmäßig verpflichtet, eine Straßenausbaubeitragssatzung zu erlassen und die danach automatisch entstehenden Beitragspflichten mittels Bescheid abzurechnen. Von einer Ausbaubeitragssatzung kann regelmäßig nur abgesehen werden, wenn die wirtschaftliche Lage der Gemeinde besonders günstig ist.“ (Zitat Bayerisches Innenministerium)

Die wirtschaftliche Lage der Gemeinde Karlsfeld kann nicht mehr als besonders günstig bezeichnet werden, daher besteht jetzt der Zwang, Straßenausbaubeiträge zu erheben.
Um welche Kosten geht es?

Alle Kosten, die für eine Verbesserung oder grundsätzliche Erneuerung vorhandener Straßen anfallen, gehen in die Berechung der Beiträge ein. Das betrifft die Fahrbahn an sich, aber auch Parkplätze, Grünstreifen, Rad- und Fußwege, Beleuchtung, Entwässerung etc. Über Straßen hinaus können Beiträge z.B. auch für die Erneuerung von Grünanlagen und Kinderspielplätzen erhoben werden.
Wer zahlt?

Es zahlen grundsätzlich die Anwohner der Straße oder sonstigen Einrichtung, die davon „einen besonderen Vorteil“ haben. Es zahlen aber nur die Grundstücksbesitzer oder Erbbauberechtigten – die Beiträge dürfen nicht auf Mieter umgelegt werden.
Wie werden die Kosten aufgeteilt?

Einen Teil der Kosten trägt die Gemeinde. Wie hoch dieser Anteil ist, hängt von der Art der Einrichtung ab. Bei Hauptverkehrsstraßen ist der Gemeindeanteil z.B. höher als bei reinen Wohnstraßen.

Der Kostenanteil, der von den Anwohner insgesamt getragen werden muss, wird primär nach Grundstücksgröße und Baurecht auf die einzelnen Anwohner aufgeteilt (die Art der Nutzung spielt auch noch eine Rolle). Je größer das Grundstück und je größer das Baurecht für dieses Grundstück ist, desto höher ist der Anteil an den Kosten, der vom jeweiligen Grundstücksbesitzer oder Erbbauberechtigen zu tragen ist.

Wie die Details in der Praxis aussehen, läßt sich z.B. in der Satzung der Gemeinde Schwabhausen nachlesen, die der Mustersatzung des bayerischen Gemeindetags entspricht.
Unsere Position:

Wir sind der Meinung, dass die Kosten für Verbesserung und Erneuerung von Straßen eine Gemeinschaftsaufgabe aller Gemeindebürger ist. Leider läßt die derzeitige Rechtslage es nicht zu, die Kosten z.B. über eine erhöhte Grundsteuer abzudecken. Die Gemeinde ist daher aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage dazu gezwungen, diese Straßenausbaubeitragssatzung zu erlassen. Das Bündnis möchte aber von den Anwohnern nur das absolute Minimum verlangen, das nötig ist, damit die Gemeinde bei staatlichen Zuschüssen keine Nachteile erleidet.

Weitere Bündnis-Seiten zum Thema:

Adrian Heim zur nichtöffentlichen Beratung der Straßenausbaubeitragssatzung im Gemeinderat Karlsfeld(Kommentar vom 29.3.2010)

Straßenausbau ist Gemeinschaftsaufgabe Bündnis für Karlsfeld kritisiert Pflicht zur Einführung einer Straßenausbaubeitragssatzung(Pressemitteilung vom 25.3.2010)

Der Vortrag aus unserer Veranstaltung vom 16.4.2010 im Karlsfelder Seehaus:
Vortrag im pdf-Format (370 Kbyte)
Vortrag im Powerpoint-Format (1,2MByte)

Links zum Thema:

Bayerisches Innenministerium
Eine kurze Zusammenfassung, um was es bei der Straßenausbaubeitragssatzung geht

Petition an den Landtag
(von 2001 – immer noch aktuell, aber leider im Landtag abgelehnt)

Fachinfo: Straßenausbaubeiträge nach dem Bayerischen Kommunalabgabengesetz
Eine allgemeinverständliche Zusammenfassung der Grundsätze einer Straßenausbaubeitragssatzung

Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Schwabhausen
entspricht der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags, die auch als Vorlage für den Erlass der Satzung in Karlsfeld verwendet wird.

Kommunalabgabengesetz
Die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen. Siehe Artikel 5

Die weitere Entwicklung nach Verabschiedung der Karlsfelder Straßenausbaubeitragssatzung 2010:

Die derzeit gültige Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Karlsfeld, sowie ein ergänzendes Informationsblatt finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Karlsfeld.

Presseberichte:

30.09.2015: Straßenausbau: Anlieger werden entlastet (Münchner Merkur)
15.07.2015: Anlieger oder Gemeinde? Wer zahlt beim Straßenausbau?